ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT
Mo: Ruhetag
Di – Fr: 9.00 – 16.30 Uhr
Sa., So./Feiertag:
10.00 – 15.00 Uhr
GASTRONOMIE
Mo: geschlossen
Di, Mi, Fr, Sa: ab 12.00 Uhr
Do: 16.00 – 21.00 Uhr
oder nach Absprache
So./Feiertag: ab 12.00 – 19.00 Uhr
Regel 4
Die Benutzung von Entfernungsmessgeräten ist nach Regel 4-3 erlaubt. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten.
Regel 16
Alle Entfernungsmarkierungen (Pfähle sowie Platten), alle Steinlesehaufen auf dem Platz und der Wildzaun sind unbewegliche Hemmnisse. Alle Wege sind nur in den Bereichen unbewegliche Hemmnisse, in denen sie mit künstlicher Oberfläche versehen sind. In allen Fällen kann nach Regel 16-1 Erleichterung in Anspruch genommen werden, ausgenommen der Wildzaun, falls sich dieser in einer Penalty Area befindet.
Regel 18
Die Platzgrenze (AUS) ist durch alle den Platz umgebenen Zäune (ausgenommen die Wildzäune), weiße Pfähle und/oder weiße Linien, die an den Pfählen beginnen, gekennzeichnet. Die Platzgrenze ist, wenn vorhanden, die jeweillige Linie ansonsten die Verbindung zwischen den Pfählen. Überquert ein auf den Löchern 1 oder 18, 4 oder 12 gespielter Ball die Ausgrenze und kommt auf dem Gelände des angrezenden Loches zu Liegen, so ist der Ball AUS.
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Straße für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe.
Sonderplatzregeln am Aushang im Clubhaus
Pfahl / ein weißer Ring – Fairway / weißer Punkt > 100 m zum Grünanfang
Pfahl / zwei weiße Ringe – Fairway / roter Punkt > 150 m zum Grünanfang
Pfahl / drei weiße Ringe – Fairway / blauer Punkt > 200 m zum Grünanfang
Stand: Oktober 2019